15.02.2017

«Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Alle Wohnungen und Wohnhäuser in Nordrhein-Westfalen müssen ab dem 01.01.2017 mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neubauten gilt die Pflicht bereits seit 01. April 2013. Die Gründe für die Pflicht liegen auf der Hand: Rauch ist die größte Gefahr bei einem Wohnungsbrand – nicht die Flammen.


Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. 2012 sind allein in Nordrhein-Westfalen 62 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen, darunter fünf Kinder.

Die Rauchmelderpflicht ist in der Landesbauordnungen verankert. Die Anwendungsnorm DIN 14676 – Raumelder in Wohnungen  – liegt dabei allen Gesetzestexten zu Grunde: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dienen, durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“

Die zum Kauf angebotenen Geräte funktionieren über eine eingebaute Fotozelle. Eine eingebaute Fotozelle erkennt, wenn die Luft im Raum plötzlich dichter und durch Rauch vernebelt wird. Ist das der Fall, gibt er ein lautes Signal von sich. Einfache batteriebetriebene Rauchmelder sind bereits für wenige Euro zu haben. Es gibt aber auch teurere Warnmeldesysteme, bei denen die Melder untereinander vernetzt sind.

Die Geräte sollen möglichst in der Mitte der Zimmerdecke angebracht werden – auf keinen Fall in einer Ecke, da dort das „Sichtfeld“ des Rauchmelders eingeschränkt wird.

Für Nordrhein-Westfalen gilt, dass der Eigentümer der Wohnung die Rauchmelder kaufen und installieren montieren muss. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung. Bei Fragen zum Thema Rauchmelder im Neu- und Umbau kontaktieren Sie uns bitte.